Donnerstag, 01.10.2026 Sonstiges

Erholungswert vollständig verloren: 20.000 € Schmerzensgeld nach schweren Verletzungen durch Turbulenzen im Urlaubsflieger

Das Landgericht Frankfurt am Main (LG) musste sich in diesem Fall mit den Folgen heftiger Turbulenzen während eines Flugs nach Mauritius beschäftigen, die aus einem Traumurlaub einen wahren „Pflegefall“ machten. Da es dabei nicht nur bei einem verdorbenen Urlaub blieb, sondern auch die Zeit danach noch schmerzhaft und mühsam war, musste das Gericht die Frage beantworten, auf wie viel Entschädigung man nach so einer Tortur hoffen kann.

Ein Ehepaar hatte für rund 5.800 € eine zweiwöchige Pauschalreise nach Mauritius gebucht. Während des Hinflugs geriet das Flugzeug über den Seychellen in derart schwere Turbulenzen, dass Gegenstände durch die Kabine geschleudert wurden und mehrere Passagiere den Halt verloren. Dabei wurde auch der Mann aus seinem Sitz gerissen und prallte mit dem Kopf gegen die Decke. Nach der Landung kamen er und seine Frau zunächst ins Krankenhaus, wo festgestellt wurde, dass der Mann unter anderem Brüche an zwei Halswirbeln erlitten habe. Während des dennoch angetretenen Urlaubs hatte er folglich starke Schmerzen, woraufhin er einen großen Teil der Zeit im Bett verbringen musste. Für die Wege zu den Mahlzeiten musste er zudem mit einem Elektrowagen gefahren werden, seine Ehefrau unterstützte ihn beim Aufstehen, bei der Körperpflege und beim Toilettengang. Dabei hatte auch sie sich bei den Turbulenzen einen Brustwirbel angebrochen und Prellungen erlitten. Nach der Rückkehr nach Deutschland wurden die Halswirbelbrüche ihres Gatten erneut untersucht. Die Ärzte stellten dabei eine erhebliche Gefahr für seine Gesundheit fest und rieten zur sofortigen Operation. Anschließend blieb der Mann acht Tage im Krankenhaus und musste weitere zwölf Wochen eine Halskrause tragen.

Das LG hörte neben der Ehefrau auch weitere Mitreisende an und ließ die Verletzungen medizinisch untersuchen. Es kam zu dem Ergebnis, dass die Schilderungen des Mannes glaubhaft waren. Somit müsse der Reiseveranstalter nach dem Montrealer Übereinkommen für die Folgen des Flugunfalls haften. Das Gericht sprach dem Mann deshalb 20.000 € Schmerzensgeld zu. Dabei berücksichtigte es insbesondere die schweren Verletzungen der Halswirbelsäule, die damit verbundene Lebensgefahr sowie die anhaltenden Schmerzen und Beeinträchtigungen. Außerdem erhielt das Ehepaar eine Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Der gesamte Reisepreis wurde dabei als Grundlage genommen, da der Urlaub durch die Verletzungen seinen Erholungswert vollständig verloren hatte. Das galt auch für die Ehefrau, obwohl ihre eigenen Verletzungen weniger schwer waren. Die gemeinsame Urlaubsreise war durch die Versorgung des Ehemanns und dessen Beschwerden für beide erheblich beeinträchtigt. Auch der Umstand, dass der Mann beim Beginn der Turbulenzen nicht angeschnallt gewesen war, führte nicht zu einer Kürzung. Nach den Zeugenaussagen leuchteten die Anschnallzeichen erst auf, als das Flugzeug bereits in die heftigen Turbulenzen geraten war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Heftige Turbulenzen können bei schweren Verletzungen Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen auslösen. Neben Schmerzensgeld kommt dann auch eine Entschädigung für einen vollständig entwerteten Urlaub in Betracht.

Quelle: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 11.06.2026 – 2-24 O 527/23

In Kooperation mit dem Deubner Verlag.