Samstag, 17.10.2026 Sonstiges

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ex-Partner der Mieterin muss Mietwohnung nach deren Kündigung verlassen

Man lernt sich kennen, man zieht zusammen und denkt in der Zeit, in der man noch alles durch die rosarote Brille sieht, kaum daran, den Mietvertrag anpassen zu lassen. Das wiederum kann sich im Fall der Trennung rächen – so wie im folgenden Fall vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG).

Ein Mann zog zu seiner Freundin in deren Mietwohnung. Als das Paar sich trennte, kündigte die Frau den Mietvertrag und zog aus. Der Mann blieb hingegen in der Wohnung und wollte das Mietverhältnis fortsetzen bzw. dessen Fortsetzung durch sein Bleiben erzwingen. Er ging schlichtweg davon aus, dass er die Wohnung der Kündigung seiner Ex-Partnerin zum Trotz weiternutzen dürfe. Die Vermieterin klagte jedoch auf Herausgabe der Wohnung – und gewann.

Laut OLG war lediglich die ehemalige Lebensgefährtin des Mannes Mieterin der Wohnung und damit im Verhältnis zur Vermieterin allein zum Besitz berechtigt. Nachdem die Mieterin ausgezogen war und die Wohnung gekündigt hatte, gab es kein Besitz- oder Bleiberecht ihres Ex-Partners – dies insbesondere auch deswegen, weil er mehrfach gegenüber seine Ex-Partnerin gewalttätig geworden ist. Allein durch seinen Verbleib in den Räumen hat sich der Mann kein Besitzrecht verschafft. Nach einer Kündigung einfach zu bleiben, führt nicht zu einem Mietvertrag oder Besitzansprüchen.

Hinweis: Wenn Paare zusammenziehen, sollten sie immer auch an die rechtliche Seite denken. Ummeldungen müssen vorgenommen und auch die Mietverträge müssen angepasst werden. Sonst kann eine Trennung dazu führen, dass beide Ex-Partner umziehen müssen, ob sie dies wollen oder nicht.

Quelle: Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.08.2026 – 4 U 38/26

In Kooperation mit dem Deubner Verlag.