Fußball ist bekanntlich ein Mannschaftssport. Was jedoch auch nicht neu ist: Jeder Spieler kickt immer auch für seinen ganz persönlichen Erfolg. So musste das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) die Auslegung einer vertraglichen Prämienregelung im Profifußball dahingehend bewerten, ob ein Spieler nur dann eine Punktprämie für Spiele erhalten dürfe, wenn er an ihnen auch selbst beteiligt war, oder ob vielmehr die Mannschaftsleistung und deren Ergebnis zählt.
Ein Profifußballer stand seit dem Jahr 2015 bei einem Verein unter Vertrag. In einem später abgeschlossenen Arbeitsvertrag vereinbarten beide Seiten neben dem festen Gehalt verschiedene Erfolgsprämien. Eine dieser Regelungen sah vor, dass der Spieler für jeden Punkt der Mannschaft 2.500 € erhalten sollte. Voraussetzung war allerdings, dass er im jeweiligen Spiel tatsächlich eingesetzt wurde – ob von Beginn an oder für mindestens 45 Minuten nach Einwechslung. Zusätzlich enthielt der Vertrag eine weitere Prämienregelung, laut der der Spieler für jeden erreichten Punkt weitere 1.000 € erhalten, wenn der Verein in der Vorsaison einen Tabellenplatz zwischen Rang eins und sechs erreicht hatte. In der Saison 2024/2025 sammelte die Mannschaft insgesamt 53 Punkte und belegte den sechsten Tabellenplatz. Der Verein berechnete die Prämien jedoch nur für die Spiele, in denen der Fußballer die vereinbarte Einsatzzeit erreicht hatte. Deshalb fiel die Auszahlung geringer aus, als der Spieler erwartet hatte. Er war der Auffassung, dass ihm die Prämie für sämtliche in der Saison gewonnenen Punkte zustand – unabhängig davon, ob er auf dem Platz gestanden hatte oder nicht.
Das LAG folgte der Ansicht des Spielers jedoch nicht. Nach richterlicher Auffassung sollte die vereinbarte Prämie gerade den persönlichen Beitrag des Spielers zum sportlichen Erfolg belohnen. Deshalb bestand sein Anspruch auch nur für jene Spiele, in denen die vertraglich vereinbarte Einsatzvoraussetzung erfüllt war. Der reine Mannschaftserfolg genügte nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags nicht.
Hinweis: Arbeitsverträge können Prämien an bestimmte Voraussetzungen knüpfen. Ist eine Zahlung ausdrücklich von einem persönlichen Einsatz abhängig, entsteht der Anspruch nur, wenn diese Bedingung erfüllt wurde. Maßgeblich war hier die individuelle Leistung des Spielers im jeweiligen Spiel.

