Montag, 10.08.2026 Sonstiges

Namensrecht: Ehename kann nach Widerruf neu gewählt werden

Von „Schmidt-Müller und Schmidt“ zurück zu „Müller und Schmidt“ und kurz darauf zu „Müller und Müller-Schmidt“? Bei dem Hin und Her eines Ehepaars bei seiner Namenswahl reichte es einem Berliner Standesamt und es verweigerte die erneute Änderung des gemeinschaftlichen Ehenamens. So musste das Berliner Kammergericht (KG) ans Werk und prüfen, ob es hier überhaupt eine Rechtsnorm gibt, die das Vorgehen der Eheleute verbieten würde.

Ein Paar heiratete am 16.12.2019 und wählte in diesem Zuge auch einen gemeinsamen Ehenamen. Der Mann stellte den Ehenamen seinem Geburtsnamen voran. Am 08.05.2025 widerriefen jedoch beide Eheleute den Ehenamen, das Standesamt vermerkte dies und die Tatsache, dass die beiden nunmehr wieder ihre jeweiligen Geburtsnamen tragen. Nur ein paar Tage später erklärten die Eheleute, dass sie nachträglich den Familiennamen des Ehemanns zum Ehenamen bestimmen. Darüber entstand Streit zwischen den Eheleuten und dem Standesamt, das seinerseits bezweifelte, dass nach Widerruf des gewählten Ehenamens ein paar Tage später eine neue Wahl erfolgen dürfe. Fraglich war demnach, ob die Eheleute noch nachträglich eine Bestimmung des Ehenamens treffen konnten.

Im Endeffekt aber behielten die Eheleute Recht. Sie konnten gemäß der Entscheidung des KG ihre Neuwahl treffen. Die Eheleute haben den ursprünglich gewählten Ehenamen widerrufen und führten ab diesem Zeitpunkt keinen Ehenamen mehr. Daher konnten sie auch einen neuen Ehenamen wählen. Eine gesetzliche Vorschrift, die das verbieten würde, gibt es schlichtweg nicht.

Hinweis: In den meisten Fällen bleiben Ehepaare bei der ursprünglichen Wahl. Im Fall der Trennung kehren viele Personen zu ihrem jeweiligen Geburtsnamen zurück. Aber was in den meisten Fällen üblich ist, muss für Sie nicht gelten. Denn die Entscheidung zeigt: Sie können sich also umentscheiden, wenn Sie einmal einen Ehenamen festgelegt haben.

Quelle: KG, Beschl. v. 09.06.2026 – 1 W 475/26

In Kooperation mit dem Deubner Verlag.